Für welche An- und Umbauten brauche ich eine Baugenehmigung?

The Nook, Hall + Bednarczyk Architects Hall + Bednarczyk Architects Salones de estilo moderno
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Ihr wollt euren Wohnraum erweitern oder euer Zuhause auf eine andere Art und Weise umbauen, seid euch aber nicht sicher, was in welchem Rahmen ohne Genehmigung erlaubt ist? Wir versuchen, Licht ins Dunkel zu bringen und zeigen euch, welche Maßnahmen genehmigungsfrei sind und für welche Veränderungen ihr eine Erlaubnis einholen müsst. Es sei aber gesagt, dass die Landesbauordnungen von Bundesland zu Bundesland abweichen können, genauso wie die Bebauungspläne einzelner Gemeinden und Grundstücke. Ein Architekt kann euch ebenfalls beraten.

An- und Umbauten für mehr Wohnraum

Ein Anbau, ein Umbau oder ein Ausbau sind gerne gewählte Methoden, um mehr Wohnraum zu schaffen. Dies kann zum Beispiel dann nötig werden, wenn die Familie wächst oder wenn man mehr Platz für Hobby bzw. Beruf benötigt. Wir gehen heute zum einen auf die rechtlichen Hintergründe ein und zum anderen bekommt ihr ganz nebenbei auch ein wenig Inspiration, wie euer An-, Um- oder Ausbau aussehen könnte.

Wir klären unter anderem Fragen wie: Wie groß darf ich ohne Baugenehmigung bauen?, Was darf ich auf meinem Grundstück bauen ohne Genehmigung? und Gibt es für den Bau einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung Strafe? Wir gehen auf einen Anbau ohne Baugenehmigung ein und informieren euch über das komplexe Thema Baugenehmigung Anbau Außenbereich.

Am besten schaut ihr gleich in unser Ideenbuch und verschafft euch ein Basiswissen. Weitere Inspiration für tolle Anbauten findet ihr hier.

1. Anbau

Einfach so und frei nach Schnauze darf hier in Deutschland niemand anbauen. Will man seinen Wohnraum mit einem Anbau erweitern, spielt es keine Rolle, ob man in einer Villa mit Riesengrundstück irgendwo im Nirgendwo wohnt oder aber im Reihenhaus in der Neubausiedlung: Die Erweiterung eines Wohngebäudes durch einen Anbau ist stets genehmigungspflichtig.

2. Innenumbau

Sämtliche Baumaßnahmen innerhalb eurer eigenen vier Wände sind genehmigungsfrei. Solange an den Außenwänden nichts verändert wird, keine tragenden Wände eingerissen werden oder das Haus nicht unter Innendenkmalschutz steht, sind diese Umbaumaßnahmen also nicht genehmigungspflichtig. Wollt ihr euer Dachgeschoss ausbauen, kann jedoch eine Baugenehmigung nötig sein, zum Beispiel, wenn durch die Umbaumaßnahmen eine eigene, separate Wohnung entsteht.

3. Fenster und Türen

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Hinsichtlich neuer Fenster und Türen braucht man keine Genehmigung, wenn man diese nur austauscht und erneuert. Will man die Öffnungen aber vergrößern und/oder versetzen, sollte man sich vorher genau erkundigen, ob die äußeren Merkmale der Immobilie einer Gestaltungssatzung unterliegen, welche unter anderem auch das Aussehen und die Größe von Fenstern und Türen regelt.

4. Garage

Garageflex feature on Sarah Beeny's Double Your House - Before shot Garageflex garageflex,sarah beeny

Ob man für den Bau einer Garage eine Genehmigung braucht, hängt sowohl von der Größe der geplanten Garage als auch vom Bundesland ab. Es empfiehlt sich also, im Vorfeld immer bei der zuständigen Behörde anzufragen.

5. Wintergarten

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Beim Anbau eines Wintergartens an das Haus handelt es sich um eine bauliche Veränderung. Dementsprechend ist immer dann eine Baugenehmigung erforderlich, wenn eine Verbindung zum Haus besteht. Glasbauten ohne eine solche Verbindung gelten hingegen als Gewächshäuser und dürfen ohne Genehmigung errichtet werden.

6. Gauben

Wenn ihr euren Wohnraum mit einer Gaube erweitern wollt, könnt ihr diese Maßnahme in den meisten Bundesländern nicht einfach so umsetzen. Ob jedoch eine Baugenehmigung erforderlich ist oder eine Bauvoranfrage und somit ein vereinfachtes Verfahren ausreicht, hängt vom Wohnort ab.

7. Gartenhaus

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Ob der Bau eines Gartenhauses genehmigungs- oder anmeldepflichtig oder vollkommen frei ist, hängt vom jeweiligen Bebauungsplan ab. Dabei spielen sowohl die Größe des geplanten Gebäudes als auch die Ausstattung und die Lage im Garten eine wichtige Rolle. Es empfiehlt sich also, sich vor dem Bau genauestens zu informieren.

8. Zusammenlegung zweier Wohnungen

Aus 2 mach 1: Wer die Zusammenlegung zweier Wohnungen plant, muss dafür in der Regel einen Bauantrag stellen, da es dabei meist zu Durchbrüchen in tragenden Wänden kommt und diese in den meisten Bundesländern bauantragspflichtig sind.

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